Köln ohne Zellengefängnis – eine Aufforderung zur Diskussion
New York will die Gefängnisinsel Rikers Island schließen.
Seit Wochen gibt es darüber Berichte in deutschen Zeitungen mit so schönen
Zitaten wie von Bürgermeister Bill de Blasio: „Das Zeitalter der
Masseninhaftierung ist vorbei“. In den 90er Jahren waren 20.000 Gefangene
auf der Insel, jetzt sind es noch 8.000. In Zukunft sollen es nur noch 3.300
sein – in vier verschiedenen über die Stadt verteilten kleinen Gefängnissen. https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2019-10/us-gefaengnis-insel-new-york-rikers-island-schliessung
In Köln begann die moderne Gefängnisgeschichte 1838 mit der
Eröffnung des Arrest- und Korrektionshauses am Klingelpütz. https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-247187
Köln lag damals in der Preussischen Rheinprovinz. Die Bewohner waren damit
einem König Untertan. 1871 wurde oberster Herrscher ein Kaiser. Nach dem 1.
Weltkrieg kam die bis 1933 dauernde Weimarer Republik, auf die 12 Jahre
Naziherrschaft folgten. Ab 1949 waren die Insassen des Klingelpütz wieder
Bürger einer Demokratie. Eine gesetzliche Grundlage für den Strafvollzug gab es
allerdings erst ab 1977, als das Strafvollzugsgesetz in Kraft trat.
Von 1838 bis 1968 diente das Gefängnis in Köln folglich fünf verschiedenen Staatsformen. Aber egal ob Feudalstaat, Demokratie oder Nazistaat – die verschiedenen Generationen von Gefangenen saßen immer in denselben Zellen – auf acht Quadratmetern.
Als 1968 der alte Klingelpütz abgerissen wurde, kamen die
Gefangenen in den Neubau nach Ossendorf, der nach vierjähriger Bauzeit fertig
war. http://www.jva-koeln.nrw.de/
Die Zellen maßen jetzt immer noch nur zwei mal vier Meter. Immerhin: die vergitterten
Fenster waren größer und tiefer gelegt, es gab Heizung, Wasserklosett und
elektrisches Licht. Aber der Raum hatte immer noch innen keine Klinke und
konnte nur von außen geöffnet werden. Wie zu den Zeiten, als die Gefangenen
Untertanen waren.
Noch bevor der 50.Geburtstag des nun JVA Köln genannten
Gefängnisses erreicht war, wurde erneut ein Neubau beschlossen, so marode war
dieser aus Beton gefertigte Knast geworden. Die Leitung der JVA hatte für 2020
mit dem Beginn der Bauarbeiten gerechnet, aber der wurde auf unbestimmte
Zeit verschoben.
https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/neubau-der-jva-ossendorf-verzoegert-sich-100.html
Vielleicht gelingt es in dieser geschenkten Zeit eine
Alternative zu dem geplanten neuen Zellengefängnis zu erarbeiten und politisch
durchzusetzen. Es darf nicht wahr sein, dass die Kritik an der Käfighaltung von
Hühnern weiter ist, als die Diskussion um die Unterbringung von Gefangenen.
Während in der Kindergarten- und Schulpädagogik längst
selbstverständlich ist, den Raum als dritten Lehrer, zu verstehen und Räume
kind- und jugendgerecht zu gestalten, kommt die Zelle als entsprechender Raum
in den Diskussionen um den Behandlungsvollzug nicht vor. Für die Gefangenen ist
die Zelle ein Raum, in dem Ohnmacht erfahren wird, oft Platzangst, Wut und
Verzweiflung. In der kriminologischen Gewaltforschung gelten asymmetrisch
Sozialbeziehungen als die wichtigsten Generatoren von Gewalt. Die durch die
Zelle hergestellte asymmetrische Sozialbeziehung wird dagegen einfach ignoriert
und so getan, als könnten auf dieser Basis therapeutische Beziehungen
hergestellt werden.
Als 2006 Hermann Heibach in einer Gemeinschaftszelle der JVA Siegburg zu Tode gefoltert wurde, hat die damalige Justizministerin von NRW , Roswitha Piepenkötter, allen Gefangenen Einzelzellen als Schutz vor Übergriffen versprochen. Dass auch die Einzelzelle ein Übergriff ist, kam ihr nicht in den Sinn. Damit im Jugendstrafvollzug alle eine Einzelzelle haben können, wurde in Wuppertal-Rondorf ein neues Jugendgefängnis mit über 500 Zellen gebaut und die JVA Heinsberg wurde auf über 500 Plätze aufgestockt. Jugendliche Gefangene reagierten fassungslos: „Wie kann man nur die Idee haben so viele von uns in einem Gefängnis zusammenzufassen?“ Sie wissen, dass es in diese großen Knästen zwangsläufig zu Subkulturen kommt, in denen das Recht des Stärkeren regiert.
Der Gesetzgeber hat mit dem Strafvollzugsgesetz von 1977 in
seinem § 3 den Weg zu den Alternativen zum geschlossenen Zellengefängnis schon
frei gemacht:
„§ 3 Gestaltung des
Vollzuges
(1) Das Leben im Vollzug soll den allgemeinen Lebensverhältnissen soweit als
möglich angeglichen werden.
(2) Schädlichen Folgen des Freiheitsentzuges ist entgegenzuwirken.
(3) Der Vollzug ist darauf auszurichten, daß er dem Gefangenen hilft, sich in
das Leben in Freiheit einzugliedern.“
In § 3.1, dem Angleichungsgrundsatz, wird auf die allgemeinen Lebensverhältnisse Bezug genommen. Da es in keiner normalen Wohnung Zellen gibt, sollte es auch hinter den Gefängnismauern keine geben. Bei einem beachtlichen Teil ist das schon der Fall. Die 36 Gefängnisse in NRW haben rund 18.500 Haftplätze, davon sind 17.500 Plätze im Männervollzug, rund 1.050 Plätze im Frauenvollzug. 23% aller Haftplätze sind im offenen Vollzug, das sind in Zahlen 4.300. Deutlich über Bundesdurchschnitt. https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizvollzug/index.php
Gerade weil im §3.2, dem Gegenwirkungsgrundsatz, davon
ausgegangen wird, dass der Freiheitsentzug schädliche Folgen hat, und im §
3.3., dem Eingliederungsgrundsatz, hervorgehoben wird, dass der Vollzug so
auszurichten ist, dass er unterstützt „sich in das Leben in Freiheit
einzugliedern“, sollte der offene Vollzug, die Unterbringung in Zimmern,
Regelvollzug sein.
Ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Überwindung der Zellengefängnisse
ist die aktuelle Diskussion um die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen. Rund
13% aller Gefangenen sitzen nur, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlen können
oder wollen.
https://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2018-02/justizvollzug-geldstrafe-gefaengnis-kosten-ersatz
Ein noch größerer Schritt beim Abbau von Haftplätzen ist die
Forderung nach einer an Leidverminderung orientierten Drogenpolitik. Angesichts
der vielen süchtigen Gefangenen hat Jörn Foegen, zu seiner Zeit als Leiter der
JVA Köln laut gefragt „Bin ich Gefängnisdirektor oder bin Klinikdirektor?“ Und er
erklärte, dass er ein Drittel aller Zellen dicht machen könnte, wenn es eine an
Leidverminderung orientierte Drogenpolitik geben würde.
Der Vergleich mit den skandinavischen Ländern, in denen der Sozialabbau nicht so weit gegangen ist, wie in Deutschland, und wo die soziale Ungleichheit deutlich geringer ist, verweist darauf, dass eine effektive Bekämpfung der Armut Straftaten verhindert und Gefängnisstrafen sinken lässt.
Überhaupt nicht thematisiert wird in diesem Zusammenhang die
Überwindung der Geschlechterungleichheit im Strafvollzug: da 95 % aller Zellen
männlich besetzt sind und der Frauenanteil hinter Gittern nur 5 % ausmacht,
wäre zu fragen, was geschehen muss, dass auch der Männeranteil auf 5 % absinkt.
In der Gleichberechtigungsdebatte wird immer die Spitze der sozialen Hierarchie
thematisiert und beklagt, dass Frauen nur mit 5% in den Aufsichtsräten und
Vorständen von Banken und Konzernen vertreten sind. Im Gefängnis hätte die
Gleichberechtigungsforderung andere Antworten zu finden: welche Rolle spielen
Delikte bei der Bewerkstelligung von Männlichkeit?
Die wenigen, die nicht frei herumlaufen sollten, solange sie
für andere eine Gefahr für Leib und Leben sind, sollten hinter den Mauern in
Zimmern wohnen, damit sie die Chance haben, sich so frei wie möglich, mit ihren
Taten und ihrer Geschichte auseinanderzusetzen.
7.11.2019
Klaus Jünschke