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Inhalt
Einleitung S.1a)
Geschichte der Roma und Sinti im deutschsprachigen Raum S.2b)
Geschichte der Roma und Sinti in Köln S.22c)
Literatur S.51d)
Archivalien S.57e)
Internet-Quellen S. 57
Einleitung
Die Herkunft des Wortes „Zigeuner“ ist nicht genau geklärt. Laut Brockhaus ist es über das Ungarischeaus dem älteren Bulgarischen acigane entlehnt, das wieder auf das Byzantinische atsinganoi zurückgehtund zunächst eine kleine westasiatische Sekte der ‚Unberührbaren’ (grch. tingano ‚berühre’)bezeichnete. Vielleicht kommt es aber auch vom persischen Wort „cinganch“ (= Musiker, Tänzer).(Gesellschaft 2002:20)Dieser deutsche Name für ein europäisches Volk indischer Herkunft ist eine Fremdbezeichnung. DasWort erscheint in diesem Text in Anführungszeichen – sofern es sich nicht um Zitate handelt –, weil ihnein Teil der Sinti und Roma als herabsetzend empfindet. Außerdem bezog sich der Verwaltungsbegriffdes „Zigeuners“ nicht nur auf Sinti und Roma. Zuständige Beamte bezeichneten oft auch Jenische als„Zigeuner“, gelegentlich auch Obdachlose. (Widmann 2001:7) Da es nicht nur Roma und Sinti gibt,sondern noch viele andere „Stämme“, wie Lalleri, Kaldera, Kale, gebraucht die Sinti-Allianz das Wort„Zigeuner“ als Sammelbezeichnung. Siehe auch Rüdiger Benninghaus, der auf seiner homepage „22Gründe für den Gebrauch bzw. die Beibehaltung der Bezeichnung Zigeuner“ zur Diskussion stellt. Da das Romanes bis vor wenigen Jahrzehnten nur als gesprochenes Wort existierte, gibt es keine vonRoma verfassten schriftliche Zeugnisse aus der Vergangenheit. Die Geschichtsschreibung stützt sich aufzweierlei Arten von Quellen, die etwas über die Lebenssituation von Roma aussagen: erstens auf dieAufzeichnungen von Chronisten, die als Repräsentanten einer anderen Sprach- und Kulturgemeinschaftnicht frei von Vorurteilen waren und nur punktuell die Geschichte der Roma erwähnten; zweitens auf dieInterpretationen der Behördenerlasse, die sich mit der Regelung der „Zigeunerfrage“ befassten. Dochgerieten hier nur jene wandernden und umherziehenden Gruppen ins Blickfeld, die für die Obrigkeit einProblem darstellten. (Mihok 2001:17)a) Geschichte der Roma und Sinti im deutschsprachigen RaumErst in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts konnte anhand sprachwissenschaftlicher Untersuchungendie Herkunft der Roma und Sinti aus dem Nordwesten Indiens nachgewiesen werden. (Reemtsma1996:13) Die Vorfahren der Roma und kulturell verwandter Gruppen haben den Nordwesten Indiens inden Jahrhunderten vor 1300 in kleinen, voneinander unabhängigen Gruppen aus unterschiedlichenGründen verlassen. Auf ihren Wanderungen haben sie sich längere Zeit in Persien, Armenien und imByzantinischen Reich aufgehalten. (Reemtsma 1996:16f.)15. JahrhundertErste schriftliche Belege für die Einwanderung von Sinti in den deutschsprachigen Raum. (Handschuck2002:59)Im Hildesheimer Urkundenbuch werden ‚Tataren’ 1407, in Soest und anderen Hansestädten 1417 und inFriesland 1420 erwähnt. (Brockhaus)1423Schutzbrief von König Sigismund für Ladislaus und sein Volk, der die Sinti unter den Schutz des Königsstellt. (Handschuck 2002:59)1448Der Reichstag zu Freiburg erklärt den Schutzbrief für ungültig und die „Zigeuner“ für „vogelfrei“.(Handschuck 2002:59)1497Der Reichstag von Lindau erklärt die „Zigeuner“ zu „Verrätern an den Christenlanden“, da sie Spione derTürken seien, und verfügt ihre Ausweisung. (Holl 1994:6) 1770König Friedrich I. von Preußen erlässt ein „Geschärftes Edikt wegen derer Zigeuner“. Allefestgenommenen Frauen und Männer ab dem 16. Lebensjahr seien zu hängen. (Handschuck 2002:60)1773Erscheinungsjahr von Goethes „Götz von Berlichingen“. Im fünften Akt – Götz von Berlichingen ist aufder Flucht – gibt es eine Szene, die überschrieben ist: „Nacht, im wilden Wald. Zigeunerlager“. DieseZigeunerscene darf man als Beginn der Zigeunerromantik ansehen. (Gronemeyer/Rakelmann 1988)1774Bis 1774 wurden im Deutschen Reich 148 Edikte gegen „Zigeuner“ erlassen. (Handschuck 2002:59)„Mit der Aufklärung trat an Stelle der Verfolgung ein Besserungs- und Erziehungsgedanke. MittelsEinweisung in Zucht- und Arbeitshäuser, oft verbunden mit dem Entzug der Kinder, sollten die„Zigeuner“ zu „nützlichen“ Untertanen umerzogen werden.“(Handschuck 2002:60)1783Die „Zigeunerforschung“ entwickelte sich als eine eigene ethnographische Disziplin.Heinrich Moritz Gottlieb Grellmann (1783) : Die Zigeuner. Ein historischer Versuch über die Lebensartund Verfassung, Sitten und Schicksale dieses Volkes in Europa, nebst ihrem Ursprunge. Dessau, Leipzig.Grellmann formuliert die neue, aufgeklärte Sicht des Zigeuners. Er ist nicht der Barbar, der auszurottenoder zu vertreiben ist, sonder ein zwar primitives, aber menschliches Wesen, das gebessert, erzogen undzivilisiert werden muss. „Längst würde er aufgehört haben negerartig zu seyn, wenn er aufgehört hätte,zigeunerisch zu leben.“ (Grellmann) Das Schlagwort, unter dem in den nächsten Jahrhunderten„Zigeunerpolitik“ gemacht wurde, hieß Sesshaftmachung.(Gronemeyer/Rakelmann 1988: )18131813 werden in Preussen Pässe ausgegeben.„Erst im Zusammenhang der zwischenstaatlichen Koordination der Verteilung und Zuweisung vonArmen, Heimatlosen und Vagabunden werden – für viele Staaten erstmals – allgemeine,völkerrechtserhebliche Angehörigkeitskriterien entwickelt. Dies geschieht nach dem Ende dernapoleonischen Ära und verstärkt in den 20er Jahren… …Erst der Norddeutsche und gewährte ab 1867Freizügigkeit auch für Ausländer und begrenzte die Passpflicht auf Ausnahmefälle.“ (Jungfer 1993:18)1842Wolfgang Wippermann vertritt die These, dass die Ursachen für eine rassistisch motivierte Ausgrenzungnationaler und ethnischer Minderheiten im preußischen Abstammungsrecht von 1842 verankert sind.(Holler 2003a)Zu dieser Zeit wurden die Gemeinden verpflichtet, für die Armen auf ihrem Gebiet zu sorgen. Dieseversuchten daher die Ansiedlung von Armen zu verhindern bzw. in der Gemeinde lebende Arme, vorallem auch „Zigeuner“, loszuwerden. (Holl 1994:7)Um nicht für sie als „Heimatgemeinde“ zuständig zu werden, verweigerten die Gemeinden auchEheschließungen von „Zigeunern“, sodass diese nur nach „Zigeunerart“ ohne offiziellen Trauscheinzusammenleben konnten. (Sparing 2000:531)1844August Pott (1844): Die Zigeuner in Europa und Asien. HalleDieses Buch war die erste wissenschaftliche historische und vergleichende Studie über die Sprache der„Zigeuner“. Daher wird er als Vater der Roma Linguistik angesehen. (Hancock 1987)1856Aufhebung der „Zigeunersklaverei“ in Rumänien. (Wippermann 2005:4)1871Kennzeichnend für die Politik des Kaiserreichs war die Unterscheidung zwischen „inländischen“ und„ausländischen Zigeunern“. Die Reichsgründung brachte zunächst eine erhebliche Einschränkung desAufenthalts- und Arbeitsrechts fremdstaatlicher Roma im Rahmen einer allgemeinen negativenZuwanderungspolitik mit sich. (Holler 2003a)Charakteristisch für die Fürsorge des bürgerlichen Staates war die Ambivalenz von Hilfe und Repression,die Dialektik von Disziplinierung und Emanzipation. Orientiert am Ideal des bürgerlichen Mannes erhobdie Sozialpolitik Sesshaftigkeit, geregelte Erwerbsarbeit und eine spezifisch bürgerliche Triebkontrollezur gesellschaftlichen Norm. Die Unterschichtskultur und insbesondere nichtsesshafte Lebensformenwaren einem erheblichen Assimilierungsdruck ausgesetzt. Dabei verband die Sozialpolitik ihre Ziele undInstrumente mit der Programmatik der modernen, auf die Verbrechensprävention ausgerichteten und einekriminalitätsfreie Gesellschaft anstrebenden Kriminalpolitik. Im Verlauf des 19. Jahrhunderts zeichnetesich jedoch das Scheitern dieses sozialpolitischen Unternehmens ab – weder Elend und Armut nochVerbrechen und Devianz konnten beseitigt werden. Eine Reaktion auf das Versagen der liberalen Sozial-und Kriminalpolitik war das Konstrukt des „geborenen Verbrechers“, mit anderen Worten: Eine Absagean das Individuum der Aufklärung, das durch Bildung und Selbstkontrolle den Weg in die Autonomie undin die Mündigkeit finden könnte. (vgl. Strasser: Verbrechermenschen) In der Folge wurden nicht sesshafteBevölkerungsgruppen, deren Zwangsassimilation gescheitert war, immer stärker zum Objekt derPolizeitätigkeit. In den Wahrnehmungsschemata der Polizeibehörden dominierten kriminalpolitischeRaster, nach welchen Fahrende allein ihrer schwer kontrollierbaren Lebensweise wegen suspekt waren.Infolge der zunehmenden Regelungsdichte und verstärkter Polizeikontrollen zeichneten sich Fahrendedurch wachsende Strafregister aus, welche die fortschreitende Kriminalisierung ihrer Lebensformwiederspiegelten. (Wobei es damals noch kein Bewusstsein davon gab, dass das Risiko für Fahrende,einer Gesetzwidrigkeit überführt zu werden, gerade deshalb besonders hoch war, weil sie durchdiskriminierende Verbote mit sonderrechtlicher Wirkung in ihrem Handlungsspielraum eingeschränktund in der Polizeipraxis als potentielle Verbrecher stigmatisiert waren). Diese Strafregister wiederumschienen die Befunde der Kriminalanthropologie zu bestätigen. Infolgedessen zogen gerade „Zigeuner“das Interesse jener Forschungsrichtungen auf sich, die am Nachweis der biologisch bedingtenVeranlagung zur Devianz laborierten. Seit Beginn des 20. Jahrhunderts bildeten Fürsorge, Polizei undStrafvollzug schließlich die bevorzugten Interventionsbereiche für die zunehmend eugenisch undrassenhygienisch orientierten Humanwissenschaften.(Unabhängige Expertenkommission 2000:24 und 29)1883„Ausländischen Zigeunern“ wurde die Ausübung eines Wandergewerbes und damit der Aufenthalt aufdem Reichsgebiet verboten, so dass sie in der Folge jederzeit abgeschoben werden konnten. (Holler2003a)1886Reichskanzler Bismarck erklärt die Sesshaftmachung der „Zigeuner“ zum politischen Ziel. (Handschuck 2002:60)Eine preußische „Zigeunererhebung“ ergab, dass die Mehrzahl der Sinti und Roma im 19. Jahrhundertsesshaft war. (Holler 2004)1888Wechsel von der Romani-Philologie zur umfassenden „Zigeunerforschung“.Gründung der englischen Gesellschaft „“Gypsy Lore Society“ und ihrer Zeitschrift „Journal of the GypsyLore Society“. (Hundsalz 1978:11f.)1899Erster deutscher polizeilicher Zentralnachrichtendienst „zur Bekämpfung der Zigeunerplage“ bei derMünchner Polizeidirektion. ((Handschuck 2002:60) Man unterschied ausdrücklich zwischen „Zigeunern“und „nach Zigeunerart umherziehenden Personen“. Während im ersten Fall vorrangig das ethnischeKriterium für eine gesonderte Registrierung ausschlaggebend war, wurden „Nicht-Zigeuner“ im zweitenFall nach rein sozioökonomischen Kriterien eingeteilt. Das Festhalten an einer ethnischen Kategorieverweist auf die Lehren Cesare Lombrosos, der in Sinti und Roma schlicht eine „Rasse von Verbrechern“sah. Das wirkte bis in die Zeit des Nationalsozialismus fort. (Holler 2004)