Während das Strafvollzugsarchiv dabei ist, das von vielen Expertinnen und Experten unterzeichnete „Manifest zur Abschaffung von Strafanstalten und anderen Gefängnissen“ bekannt zu machen: https://strafvollzugsarchiv.de/abolitionismus/manifest und der ehemalige Knastdirektor Thomas Galli ( https://www.thomas-galli.de/ ) mit seinen Büchern und einer kaum noch überschaubaren Zahl von Vorträgen und Interviews erfolgreich daran mitwirkt, bemühen sich die Grünen im Landtag von NRW die Situation der psychisch kranken Gefangenen zu verbessern.
Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von NRW
https://gruene-fraktion-nrw.de/parlament/parlamentarisches/detailparlament/nachricht/die-versorgung-psychisch-kranker-und-gestoerter-gefangener-verbessern.html
Unterstützt werden sie durch eine Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe BAG-S
https://bag-s.de/fileadmin/user_upload/Stellungnahme_BAG-S_Versorgung_psychisch_kranker_Gefangener_verbessern.fin123.pdf
Die BAG-S zur Zahl der psychisch Kranken im Gefängnis: „Während der Anteil psychischer Erkrankungen in der deutschen Gesamtbevölkerung bei 27,2 Prozent (EU 27 Prozent) liege, würden je nach Forschungsdesign der Studien 40 bis 70 Prozent aller Strafgefangenen in Deutschland psychische Erkrankungen und Auffälligkeiten aufweisen.“
Die BAG-S charakterisiert mit deutlichen Worten die Zellengefängnisse: „Das Gefängnis ist kein Ort, in dem Menschen sich länger aufhalten können ohne Gefahr, dass sich ihr Leiden verschlechtert bzw. noch weitere hinzukommen. Menschen, die an einer psychischen Krankheit leiden, benötigen fachspezifische Hilfe und förderliche Lebensbedingungen (idealerweise heilende Umstände), um eventuell gesund werden zu können. Dies ist im Gefängnis, nach allem was wir wissen und in unseren Einrichtungen an Erfahrungen gesammelt haben, unter den gegebenen Umständen nicht möglich. Denkbar scheint jedoch, dass die Ausbildung psychischer Erkrankungen im Gefängnis durch humanere Haftbedingungen eingedämmt werden könnte. So könnte ein Wohngruppenvollzug, der auf Förderung und Sicherung setzt, eine Alternative sein: Kleine, mit einem an die betreuungsintensive Klientel angepassten Personalschlüssel gut ausgestattete Anstalten, in denen der Einzelne individuell gefördert wird, das soziale Miteinander (auch das familiale) eingeübt werden kann und verlässliche Pfade in das Leben nach dem Freiheitsentzug gelegt werden.“
Dass psychisch Kranke nicht ins Gefängnis gehören, wird wenigstens für einen kleinen Teil von ihnen am Ende des auch von der BAG-S unterstützten Forderungskatalog der NRW-Grünen thematisiert:
„10. Die Strafvollstreckungsordnung so zu ändern, dass bei psychisch kranken und gestörten Verurteilten mit kurzen Freiheitsstrafen oder Ersatzfreiheitsstrafen aufgrund fehlender Verhältnismäßigkeit regelmäßig auf die Aufnahme in den Justizvollzug verzichtet wird.“
Ende der 90er Jahre hatte die JVA Köln mit Jörn Foegen einen Gefängnischef, der weiter war:
„Entscheidend ist, dass wir sagen, ein Drogenabhängiger ist krank. Dann frag ich mich, was soll der denn bei mir? Bin ich leitender Arzt oder bin ich Knastdirektor? Wenn die krank sind, dann muss ich ihnen das Medikament geben. Das ist im Moment die Droge. Ein Schweizer Versuch hat sogar gezeigt, dass es besser ist, gleich anständiges Heroin zu geben anstatt Methadon. Gäbe es das notwendige Suchtmittel unter ärztlicher Begleitung in anderer Form, dann hätten wir beides, den vernünftigen Umgang mit der Droge und das Infektions-problem gelöst.“ (Aus einem Interview mit Elisabeth Thelen und Ossi Helling im Dezember 1997 für „rathaus ratlos“ Nr. 105, 01/1998)
Wieso könnend die Grünen im Landtag und die BAG-S das nicht aufgreifen und gemeinsam mit dem Strafvollzugsarchiv und Thomas Galli die Abschaffung der Zellengefängnisse fordern?