Wie viel Gefängnis braucht NRW?

von Klaus Jünschke

Das Neubauprogramm

Daniel Taab schrieb am 20.08.19 in der Kölnischen Rundschau: „Der Bauzustand vieler NRW Gefängnisse ist dramatisch schlecht. Wie die Rundschau erfuhr, entsprechen rund 8000 Haftplätze von rund 18 500 Plätzen im Land nicht mehr den baulichen und auch vollzugsrechtlichen Anforderungen, also rund 43 Prozent. Betroffen sind 19 von 43 Gefängnissen in NRW, 16 der Anlagen sind demnach sogar noch in Altbauten aus preußischer Zeit untergebracht. Daher besteht Sanierungsbedarf, der besonders bei den Anstalten in Iserlohn, Köln, Münster und Willich ausgeprägt sei. Dort ist der Sanierungsbedarf laut Ministerium ‚besonders dringlich‘“.
https://www.rundschau-online.de/region/koeln/keine-haftplatzkapazitaeten-neubau-der-jvaossendorf-auf-unbestimmte-zeit-vertagt-33040926?cb=1652082379770&

Würden Politik und Justiz die im § 3 Gestaltung des Vollzuges der Strafvollzugsgesetze der Länder festgehaltenen Grundsätze ernst nehmen, müssten sie 100% der Haftplätze in Frage stellen. Nur Zimmer würden den allgemeinen Lebensverhältnissen entsprechen – Zellen tun es nicht. In Zellengefängnissen kann den schädlichen Wirkungen des Vollzuges nicht entgegengewirkt werden – sie produzieren sie.
https://www.juraforum.de/gesetze/stvollzg/3-gestaltung-des-vollzuges

Auf der Homepage des Bau- und Liegenschaftsbetriebs NRW (BLB) wird über den aktuellen Stand des 2014 beschlossenen Justizvollzugsmodernisierungsprogramms informiert. Mit Fotos und Grafiken werden die Projekte JVA Wuppertal-Vohwinkel, JVA Iserlohn, JVA Willich I und JVA Münster vorgestellt. Die JVA Köln fehlt.
https://www.blb.nrw.de/kunden/justiz-und-justizvollzug

Der Artikel von Daniel Taab hatte die Überschrift „Keine Haftplatzkapazitäten. Neubau der JVA Ossendorf auf unbestimmte Zeit vertagt“. Dabei lagen die fertigen Baupläne damals schon seit 2018
vor. Gebaut werden soll wieder ein Zellengefängnis mit 1000 Haftplätzen, aber nicht mehr in der Kammbauweise der alten JVA. Die im neuen Gefängnis vorgesehenen 10 qm großen Zellen, mit abgetrennter Nasszelle, sollen in mehreren freistehenden vierstöckigen Gebäuden angeordnet werden. Der Neubau soll im laufenden Betrieb geschehen: quer durch die JVA soll eine Mauer gezogen werden und danach würde die eine Hälfte der alten Gebäude abgerissen und die neuen an ihrer Stelle hochgezogen. Dafür sollen während jedem Bauabschnitt 500 Gefangene in andere Gefängnisse verlegt werden. Weil die Kapazitäten in den anderen großen JVA in NRW dafür nicht vorhanden sind, ist der Neubau der JVA Köln auf die Zeit nach der Fertigstellungen der Gefängnisse Willich I und Münster zurückgestellt. Inzwischen ist die Rede von 2028.

Die Öffentlichkeit, die Gefangenen und die Straffälligenhilfe waren an dieser Entwicklung zu keiner Zeit beteiligt. Dabei ist die Unzufriedenheit mit der alten JVA schon bekannt gewesen, als an einen Neubau noch gar nicht gedacht wurde. Das Kölner Friedensbildungswerk hat daran erinnert:

„Am 17.11.1996 hatten über 500 geladene Gäste die Möglichkeit sich das Kölner Gefängnis in Köln
Ossendorf von innen anzusehen. Oberregierungsrat Heinz-Werner Haucke, der damalige Abteilungsleiter der Strafabteilung der JVA Köln scheute sich an diesem Tag der Offenen Tür nicht,
deutlich auszusprechen, was er von diesem Gefängnis mit seinen 1.100 Haftplätzen hält: ‚Heute
würde eine Justizvollzugsanstalt dieser Größe nicht mehr gebaut werden. Zu groß, zu
unübersichtlich. Heutzutage würde man lieber drei Einzelanstalten errichten.‘ (Kölnische Rundschau,
18.11.1996)“.

Auch der damalige Leiter der JVA, Jörn Foegen, der den Tag der Offenen Tür für die Familien der Bediensteten und die Straffälligenhilfe eingeführt hat, hat in Gesprächen immer betont, dass eine
JVA nur so groß sein sollte, dass er als Chef alle, die einsitzen und alle, die darin arbeiten, persönlich
kennenlernen kann.

Der Maßregelvollzug

Im Maßregelvollzug sind die Einrichtungen so klein und so überschaubar wie sich das Jörn Foegen
gewünscht hat. Der Maßregelvollzug untersteht allerdings nicht dem Justizministerium, sondern dem
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und die Insassen sind keine Gefangenen, sondern
Patienten.

Wenn Straftäter aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer Suchterkrankung schuldunfähig
oder vermindert schuldfähig sind und aufgrund ihrer Erkrankung für die Allgemeinheit gefährlich
sind, werden sie im so genannten Maßregelvollzug untergebracht. In Nordrhein-Westfalen gibt es
derzeit 14 spezialisierte Einrichtungen, in denen rund 3.000 Patientinnen und Patienten behandelt
werden.
https://www.mags.nrw/massregelvollzug

Köln-Porz ist die mit Abstand jüngste Einrichtung. Sie wurde 2009 eröffnet und hat Platz für 150
Patienten. Hier leben ausschließlich Männer zwischen 19 und 74 Jahren. Etwa die Hälfte von ihnen
hat einen Migrationshintergrund.
https://rp-online.de/nrw/staedte/koeln/besuch-im-massregelvollzug-koeln-porz-patienten-nichthaeftlinge_aid-20966737

Seit 2006 gibt es im Vollzugskrankenhaus Fröndenberg psychiatrische Abteilungen.
https://www.jvk.nrw.de/aufgaben/betreuung_behandlung/Medizin/psycho/index.php

Über die Erweiterung der Zahl der Plätze durch einen Umbau in der Psychiatrie im
Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg war nicht etwas auf der Homepage der BLB zu erfahren, sondern aus der Lokalpresse.
https://www.hellwegeranzeiger.de/froendenberg/neue-psychiatrie-station-im-jvk-froendenbergv12724-p-1000595501/

Angesichts der Süchtigen in der JVA Köln hat Anstaltsleiter Jörn Foegen in den 1990er Jahre mehrfach
öffentlich gefragt „Bin ich Klinikdirektor oder bin ich Knastdirektor?“ Für ihn gehörten Süchtige und
psychisch Kranke nicht in den Strafvollzug. (So in einem Interview mit Elisabeth Thelen und Ossi
Helling im Dezember 1997 für „rathaus ratlos“ Nr. 105, 01/1998)


Die Abschiebehaft

Die Bau- und Liegenschaftsbehörde (BLB) hat auf ihrer Liste der Neubauprojekte nicht nur nicht die
Erweiterung der Psychiatrie in Fröndenberg präsentiert, es fehlt auch jeder Hinweis auf das geplante
Abschiebegefängnis in Düsseldorf.

In NRW gibt es ein Abschiebegefängnis mit 175 Plätzen in Büren. Es gehört zum Geschäftsbereich des
Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen. Es
heißt auch nicht mehr Gefängnis oder JVA, wie bis zum Mai 2015, sondern seither
„Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige Büren“.
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterbringungseinrichtung_f%C3%BCr_Ausreisepflichtige_B%C3%BCren

Der geplante Neubau am Düsseldorfer Flughafen soll Platz für 25 Personen im sogenannten
„Ausreisegewahrsam“ (Inhaftierung bis zu 10 Tage) dienen und das Abschiebegefängnis in Büren
ergänzen. Gegen diesen geplanten Neubau hat sich ein Bündnis von über 14 Organisationen gebildet.
https://www.ddorf-aktuell.de/2022/04/16/buendnis-kritisiert-plaene-fuer-ein-abschiebegefaengnisin-duesseldorf/

Auch Verurteilungen wegen Bagatelldelikten können für eine Ingewahrsamnahme ausreichen. Daran
wird deutlich, dass das Aufenthaltsrecht und insbesondere die Durchsetzung der Abschiebung dazu
dienen, Menschen, die bereits strafrechtlich für ihr Vergehen belangt wurden, nochmals
aufenthaltsrechtlich zu bestrafen.
https://abschiebegefaengnis-verhindern.de/2022/ausreisegewahrsam/

Die Sensibilität für Flüchtlinge hat in der Bundesrepublik zugenommen, ein annährend
entsprechendes Engagement für Strafgefangene gibt es noch nicht.


Der Strafvollzug in NRW

Das nordrhein-westfälische Justizministerium informiert detailliert mit statistische Daten und
Grafiken aus dem Bereich des Justizvollzuges. In den 36 selbstständigen Justizvollzugsanstalten mit
fünf angeschlossene Zweiganstalten gibt es rund 18.900 Haftplätze. Davon sind rund 4.200 Haftplätze
im offenen Vollzug und rd. 14.700 Haftplätze im geschlossenen Vollzug. Fünf Jugendarrestanstalten
mit 237 Plätzen, davon 27 für weibliche Jugendliche, fallen auch unter die 18.900 Haftplätze
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizvollzug/index.php

Im Bundesschnitt sind nur 14% aller Gefangenen im Offenen Vollzug. In Bayern sind es nur 6%. In
NRW immerhin 22%.
https://de.wikipedia.org/wiki/Offener_Vollzug

Während der große Anteil des Offenen Vollzugs in NRW positiv hervorsticht, zeigt die
Gefangenenrate, d.h. die Anzahl der Inhaftierten von 100.000 Einwohnern, ein negatives Bild:
In Deutschland beträgt die Gefangenenrate 69 von 100.000 (Stand 2020). Im Vergleich der
Bundesländer auf Basis der Daten des Jahres 2020 hatten Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Berlin
mit 95, 88 und 84 von 100.000 die höchsten Werte. Die niedrigste Gefangenenrate unter den
Bundesländern hatte Schleswig-Holstein mit 38 von 100.000. Die Sanktionsforscher Frieder Dünkel
und Bernd Geng erklären dies damit, dass Schleswig-Holstein „seit jeher eine ‚reduktionistische
Einsperrungspolitik‘ betrieben hat.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Gefangenenrate

Die verschieden hohen Anteile der Plätze des Offenen Vollzugs in den Bundesländern und die
deutlichen Unterschiede bei den Gefangenenraten vermitteln anschaulich, dass nichts so bleiben
muss, wie es ist. Diese Veränderbarkeit ist aber kein Thema bei der Präsentation der Daten durch die
Justizbehörden.

Das ist besonders traurig beim Jugendarrest, der 1940 von den Nazis eingeführt wurde. Laura
Gammon: „Der Jugendarrest ist nach wie vor ein umstrittenes Sanktionsinstrument, welches trotz
aller Kritik im Jugendstrafverfahren als häufigste freiheitsentziehende Maßnahme angeordnet wird.“
https://www.kriminologie.de/index.php/krimoj/article/download/23/28/115

Die Inhaftierten in NRW

Die Inhaftierten teilen sich wie folgt auf (gerundet):

 72 % erwachsene Strafgefangene,

 19 % Untersuchungsgefangene,

 7 % sind im Jugendstrafvollzug,

 6 % sind Frauen,

 37 % sind ausländische Gefangene

 1 % Gefangene befinden sich in Sicherungsverwahrung
https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/zahlen_fakten/statistiken/justizvollzug/index.php

Wie der Jugendarrest ist die Sicherungsverwahrung im Nazi-Reich Gesetz geworden: „Erst die
Nationalsozialisten setzten mit dem Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24. November 1933 (RGBl. I
995) einen Vorschlag zur Sicherungsverwahrung in die Tat um.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung


Marginalisierte Männer im Gefängnis unter sich

Das für mich Auffälligste ist, dass das Justizministerium 6% Frauen hervorhebt, statt die 94% Männer.
Dass der Strafvollzug Männervollzug ist, darauf muss doch die Hauptaufmerksamkeit gerichtet
werden. Diese Geschlechtsblindheit zieht sich durch die ganze Geschichte der Auseinandersetzung
mit Kriminalität und Strafvollzug. In den Kriminologischen Wörterbüchern geht es um
Jugendkriminalität, Frauenkriminalität, seit neuestem Seniorenkriminalität – es finden sich keine
Kapitel über Männerkriminalität. Wer Männerkriminalität googelt, landet sofort bei Beiträgen, wo es
wieder um Frauen geht.

Öffentlich werden von Frauen und zunehmend auch von Männern seit Jahren gleiche Rechte
eingefordert: gleicher Lohn für gleiche Arbeit und 50% der Plätze in den politischen Gremien und in
den Aufsichtsräten und Vorständen in der Wirtschaft. 50% Frauen im Strafvollzug ist allenfalls ein
Thema auf Seiten der Bediensteten. Mit dem Gleichberechtigungsanspruch kommt man hier
offensichtlich nicht weiter.

„Wenn Kampf um den Machterhalt des Patriarchats eine Konstante innerhalb der
Geschlechterbeziehungen ist, dann haben die Anteilseigner des Patriarchats ein Interesse daran, jede
Männlichkeit zu unterdrücken, die die hegemoniale Männlichkeit untergraben könnte.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Hegemoniale_M%C3%A4nnlichkeit

Gerlinda Smaus zu den symbolischen Funktionen des Strafrechts:
„Aufrechterhaltung der Ressourcenverteilung und der Genderstruktur
– Umfassender Schutz der politischen und wirtschaftlichen Organisation der Gesellschaft
– Umfassender Schutz des Eigentums und der Eigentumsverhältnisse
– Faktische Adressaten des Strafrechts bzw. die Gelegenheitsstruktur:
die „wirklichen“ Adressaten sind vornehmlich Männer der Unterschicht (vgl. Population der
Gefängnisse). Frauen haben zu den meisten Begehungsarten keinen Zugang.“
(Vortrag Prof.in Dr.in Gerlinda Smaus „Kriminologie aus gendertheoretischer Sicht“)
https://www.youtube.com/watch?v=zQ94_-6w7GQ)

Damit erklärt sich auch, warum zwar seit über 100 Jahren unermüdlich Franz von Liszt zitiert wird,
der in einer guten Sozialpolitik die beste Kriminalpolitik sah und das folgenlos geblieben ist.


Kriminalisierung der Armut

Jedes Jahr kommen an die 100.000 Menschen in der Bundesrepublik in Haft. Die Allermeisten wegen
kurzen Freiheitsstrafen. 50.000 kommen nur in die Gefängnisse, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt
haben. Ein Viertel von ihnen, rund 12.500 sind mehrfach im öffentlichen Nahverkehr beim Fahren
ohne Ticket erwischt worden sind.
https://dejure.org/gesetze/StGB/265a.html

Die Linke und die Grünen haben schon 2018 die Entkriminalisierung des Fahrens ohne Fahrschein
gefordert.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2018/kw16-de-schwarzfahren-548956

Da die Ampel in ihrem Koalitionsvertrag Hoffnung auf die Abschaffung der Ersatzfreiheitsstrafen
gemacht hat, hat die Linke zu den Ersatzfreiheitsstrafen wegen Fahrens ohne Fahrschein einen neuen
Vorstoß im Bundestag unternommen. Die Bundesregierung in der Vorbemerkung zu ihrer Antwort:

„Der Jurist Ronen Steinke weist darauf hin, dass Ersatzfreiheitsstrafen mittlerweile die häufigste
Form der Freiheitsstrafe sind. Meist gehe es bei den Geldstrafen, die nicht beglichen werden können,
um Beträge von wenigen hundert Euro. Betroffen sind ganz überwiegend Obdachlose, Suchtkranke
und prekär lebende Menschen, viele von ihnen sind bereits verschuldet (Ronen Steinke, Vor dem
Gesetz sind nicht alle gleich. Die neue Klassenjustiz, Berlin 2022, S. 96).“

Wissentlich, dass damit Armut bestraft wird, kam die Bundesregierung zu dem Schluss:

„Die Ersatzfreiheitsstrafe stellt grundsätzlich ein wirksames Druckmittel dar, um die Geldstrafe
durchzusetzen. Ohne dieses Druckmittel würde bei der Geldstrafe, die eine zentrale Rolle im
deutschen Sanktionensystem spielt, die Durchsetzung des staatlichen Strafanspruchs grundsätzlich in
Frage gestellt.“
https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001568.pdf

Was das Sanktionensystem anrichtet, wird regelmäßig vom Statistischen Bundesamt veröffentlicht.
Danach sind von allen Strafgefangenen vorbestraft:

1 Mal 5.487

2 Mal 3.908

3 Mal 3.282

4 Mal 2.869

5 bis 10 Mal 10.242

11 bis 20 Mal 4.478

21 Mal und öfter 746
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Justiz-Rechtspflege/Publikationen/DownloadsStrafverfolgung-Strafvollzug/strafvollzug-2100410207004.pdf

Da es sich bei den Inhaftierten, die 5 bis über 21 Mal und öfter vorbestraft sind, nur in
Ausnahmefällen um wegen schwerster Straftaten Verurteilte handelt, darf angenommen werden,
dass auch hier die Inhaftierten, die wiederholt eine Ersatzfreiheitsstrafe zu verbüßen haben,
überpräsentiert sind. Zumal es sich auch hier nur um Stichtagsdaten handelt. Ein Hinweis darauf,
dass es dem Strafvollzug nicht gelingt, die armen Inhaftierten aus dieser Dauerkriminalisierungsfalle
zu befreien. Das Gefängnis sorgt selbst für den Nachschub an Gefangenen.

Nachdem jahrzehntelang eine „Ausländerkriminalität“ oder „Asylantenkriminalität“ skandalisiert
wurde, glauben viele, dass Kriminalität eine Ausländereigenschaft sei. Da das NRW- Justizministerium
die Zahl von 37% ausländischen Gefangenen veröffentlicht und im Bundesland nur 16% keinen
deutschen Pass haben, wird suggeriert, dass da was dran sein könnte. Nicht berichtet wird, was in den von Schily eingeführten Sicherheitsberichten zu lesen war, dass es einen Zusammenhang von
Aufenthaltsstatus und Kriminalisierung gibt. Da auch keine weiteren sozialen Daten erhoben werden,
wird ausgeblendet, dass es sich auch hier um Armutskriminalität handelt.

Am deutlichsten vermitteln das die Angaben über den Wohnsitz von Gefangenen. Zum Stichtag
31.03.2020 waren von den 46.054 Strafgefangenen 6.187 ohne festen Wohnsitz. Da die Zahl der
Obdachlosen und Wohnungslosen in der Bundesrepublik deutlich unter einer Million liegt, sind die
Gefangenen ohne festen Wohnsitz mindestens 14fach überrepräsentiert.

Entkriminalisierung des Drogengebrauchs

Die Armen in Haft sind nicht nur arm und überwiegend männlich, sie sind auch süchtig. Von sich aus
machen die Justizverwaltungen dazu keine Angaben. Sozialarbeiterinnen in der JVA Köln schätzen,
dass bei den Frauen 70% und bei den Männern 50% süchtig sind. Dabei sind die wenigsten direkt
wegen Drogendelikten verurteilt worden. Bekannt ist, dass rund ein Drittel aller Eigentumsdelikte in
den Großstädten durch Süchtige verursacht werden, die sich so das Geld zur Finanzierung der Drogen
beschaffen.

Jörn Foegen hat in den 1990er Jahren erklärt, dass er ein Drittel aller Zellen dicht machen könnte,
wenn es in der Bundesrepublik eine an Leidverminderung orientierte Drogenpolitik geben würde.
Der Koalitionsvertrag der Ampel und der neue Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard
Blienert, machen Hoffnung auf eine Abkehr von der repressiven Drogenpolitik. Wie aus ersten
Interviews von Burkhard Blienert hervorgeht, wird das nicht schnell geschehen.
https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendungen/neugier-genuegt/redezeit-burkhard-blienert-100.html

Schlussfolgerungen

Es ist falsch, neue große Gefängnisse zu bauen.

Kleine Haftanstalten, wie in der Forensik üblich, müssen mit Zimmern statt mit Zellen gebaut werden.

Wenn der ehemalige Gefängnisdirektor Thomas Galli davon spricht, dass nur 10% der derzeit
Inhaftierten ins Gefängnis gehören und für alle anderen Alternativen möglich sind, könnte der
Bestand an Haftplätzen in NRW um 90% reduziert werden.
https://www.thomas-galli.de/

Mit dem Täter-Opfer-Ausgleich (TOA) werden nur 1% aller angezeigten Delikte ohne Inhaftierung
beigelegt. TOA und Restorative Justice können weit mehr Gefängnisstrafen vermeiden.
https://de.wikipedia.org/wiki/Restorative_Justice

Die Entkriminalisierung des Gebrauchs aller Drogen, wie in Portugal, die Substitution aller Süchtigen,
wie es heute nach der Zulassung von Heroin als Medikament für einen kleinen Teil der
Drogenabhängigen möglich ist, würde nicht nur die Zahl der Drogentoten drastisch senken und die
Zahl der Strafgefangenen, sondern auch die Zahl der Gewalt- und Eigentumsdelikte. Auf illegalen
Märkten werden Konflikte mit Gewalt geregelt.

Wenn, wie in Schweden zu Ersatzfreiheitsstrafen nur verdonnert wird, wer Geldstrafen nicht bezahlt,
obwohl Geld vorhanden ist, würden jährlich 50.000 Menschen weniger in Haft kommen.

Wenn ein wirksamer Kampf zur Überwindung der Armut geführt wird und Wohnungs- und
Obdachlosigkeit Geschichte werden, wird auch die Kriminalisierung der Ärmsten der Armen
Geschichte sein.

Die Forderungen nach Gleichberechtigungen müssen verbunden werden mit einem Kampf zum
Abbau der sozialen Ungleichheit und der Hierarchien in der Gesellschaft.

Köln, 16. Mai 2022

Bundesarbeitsgemeinschaft Straffälligenhilfe (BAG-S) 18. Mai 2022
https://www.bag-s.de/aktuelles/aktuelles0/wie-viel-gefaengnis-braucht-nrw

Katholische Gefangenenseelsorge 18.Mai 2022
https://gefaengnisseelsorge.net/wie-viel-gefaengnis-braucht-nordrhein-westfalen

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